Wie sollte das Büro beschaffen sein

Wie muss ein Büroarbeitsplatz beschaffen sein bei Vollzeitarbeit?/ Einrichtung

Arbeiten Menschen Vollzeit, brauchen Sie ausreichend Platz, Frischluft und Möbel, mit denen die Arbeit problemlos und ohne gesundheitliche Risiken verrichtet werden kann. Das entspricht aber leider nicht immer den tatsächlichen Gegebenheiten. Die wesentlichen Bestimmungen sind im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), die Arbeitsstättenverordnung (AStV), die Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V) sowie die Verordnung für Lärm und Vibrationen (VOLV) geregelt. Damit diese Bestimmungen auch kontrolliert und sanktioniert werden können, wurde auch das Arbeitsinspektionsgesetz (ArbIG) dementsprechend angepasst.

Wie sehen diese im Detail aus?

All diese Bestimmungen umfassen die Raumtemperatur im Büro, denn niemand kann bei Kälte oder tropischen Temperaturen gute Arbeitsleistung erbringen. Bei Presslufthammergeräuschen wird ein Telefonat auch nicht möglich sein. Ergonomische Anforderungen ermöglichen es, ohne Rücken- oder Gelenkschmerzen zu arbeiten. Wenn das Licht der Deckenleuchte auf den Bildschirm knallt, werden sicher die Augen darunter leiden. Krankenstände sind sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer nicht erstrebenswert. Schlimm, wenn ein Nichtraucher inmitten von lauter Rauchern arbeiten muss oder vor lauter Qualm nicht einmal das E-Mail des Chefs gelesen werden kann. Videoüberwachung auf den Toiletten ist natürlich verboten!

Raumtemperatur – das Klima erleichtert die Arbeit!

Um den ewigen Streitigkeiten ein Ende zu setzen, wurde die Raumtemperatur für sitzende Tätigkeiten mit mindestens 19 °C festgelegt. Das heißt, dass der Arbeitgeber dafür sorgen muss, dass dies auch eingehalten wird. Die Höchsttemperatur für sitzende Tätigkeiten wurde mit 25 °C fixiert. Die Klimaanlage muss dementsprechend eingestellt werden.

Keine Presslufthämmer im Büro!

Der Lärm im Büro darf 65 dB (A) nicht überschreiten. Handelt es sich um überwiegend geistige Tätigkeiten, liegt der Grenzwert, um arbeiten zu können, bei 50 dB (A): Letzteres entspricht in etwa Regen- oder Kühlschrankgeräuschen.

Ergonomie im Büro!

Monitore, Tastaturen und Steuerungsgeräte müssen dem Stand der Technik entsprechen. Der Arbeitstisch, die Arbeitsfläche sowie die Bürostühle müssen an den Mitarbeiter angepasst sein. Die Bürostühle haben ergonomisch geformte Rückenlehnen, die verstellbar sind. Tischhöhe sowie die Höhe des Stuhls müssen auf den jeweiligen Mitarbeiter einstellbar sein.

Ohne richtige Beleuchtung geht gar nichts!

Arbeitsräume müssen natürlich beleuchtet sein. Die Fläche der Fenster muss mindestens 10 % der Raumgröße ausmachen. Glasdächer oder Lichtkuppeln zählen nicht! Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer ins Freie schauen können. Für Büroarbeitsplätze, wo gelesen, Daten verarbeitet und geschrieben werden muss, beträgt der vorgeschriebene Lichtwert 500 Lux (in Tischhöhe gemessen). Normale Bürolampen und eine normale Tischlampe erfüllen diesen Wert leicht.

Nichtraucherschutz – eine der stärksten Veränderungen im Büroalltag überhaupt!

Ein Rauchverbot besteht im Büro nur dann, wenn aus betrieblichen Gründen Nichtraucher und Raucher in einem Raum zusammenarbeiten müssen.